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Personalratswahlen am 15. und 16.04.08 |
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Geschrieben von Bi
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Samstag, 29. März 2008 |
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Personalratswahlen… Die Personalratswahlen sichern die demokratische Beteiligung der Beschäftigten an ihren eigenen Belangen. Grundlage ist das Bundespersonalvertretungsgesetz von 1952. Ähnlich wie bei den allgemeinen politischen Wahlen zu den Parlamenten, gelten auch bei den Personalratswahlen wichtige demokratische Grundsätze. Sie sind frei, allgemein und geheim. Durch die Beteiligung an den Personalratswahlen, haben die Beschäftigten die Möglichkeit, ihre Interessenvertretung in betrieblichen und persönlichen Angelegenheiten zu wählen. Dieses Wahlrecht ist keine Selbstverständlichkeit, wenn wir an unsere geschichtliche Vergangenheit vor 1945 zurückdenken. Deshalb ist das Wahlrecht eigentlich auch eine Wahlpflicht. |
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Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 14. Oktober 2008 )
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