Argumente gegen eine Kommunalisierung im SGB II Rechtskreis PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von R.A.T.   
Mittwoch, 21. April 2010

Es war alles schon mal da?
 

Eine statistische Erhebung aus dem Jahr 1912 zeigt die bunte Vielfalt der Arbeitsnachweise: 561 wurden von Innungen, 547 von Gewerkschaftsverbänden, 382 von Kommunen, 354 von Wohlfahrtseinrichtungen, 114 von Arbeitgeberverbänden, 97 von Landwirtschaftskammern und 90 von Angestelltenverbänden unterhalten. Daneben gab es noch die private Arbeitsvermittlung, die nur den Regeln des Marktes unterworfen war.

Die SPD haben mit den Gewerkschaften zusammen, um diese unhaltbaren Zustände für Arbeitsnehmer zu verbessern, dafür gekämpft, dass 1922 das „Reichsamt für Arbeitsvermittlung“ errichtet wurde. Die organisatorische Verbindung von Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung mit den Arbeitsnachweisämtern wurde damit erstmals ermöglicht.

Am 1. Okt. 1927 trat das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung  (AVAVG) in Kraft. Es schuf eine Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, an die sogar die 1952 errichtete Bundesanstalt für Arbeit konzeptionell und organisatorisch anknüpfen konnte.

Heute wird wieder von einer Trennung der damals – auch von der SPD – erkämpften Zusammenführung der zersplitterten Zuständigkeiten gesprochen und praktisch umgesetzt (Optionskommunen).

Dies ist um so unverständlicher, da keine sachlichen Gründe dafür ersichtlich sind.

Der DGB und der Bundesrechnungshof weisen eindringlich auf die schlechteren Ergebnisse der bestehende Optionskommunen im Vergleich zur getrennten Trägerschaft und ARGEn hin und fordern, auch unter der von der Verfassung vorgegebenen Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit in der Bundesrepublik Deutschland, eine bundeseinheitliche Lösung.

Geht es den Befürwortern der Optionskommunen nur um Macht und Geld?

Sind ihnen die Interessen der von den Regeln des SGB II betroffenen Menschen nicht so wichtig?

Die Belange der Beschäftigten der BA - Arbeitnehmer und Beamte - werden in nur sehr geringem Maße berücksichtigt.

Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 21. April 2010 )
 
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